Kanzlei Christiane Claaßen, Rechtsanwältin und Notarin

Opferschutz

Kennen Sie den Begriff "Nebenkläger"?



Haben Sie durch eine Straftat einen körperlichen, seelischen oder materiellen Schaden erlitten?

Die ersten Schritte erfolgen meist automatisch. Der Gang zum Arzt, die Anzeige bei der Polizei, aber was dann?

Spätestens im Ermittlungsverhahren wissen die meisten schon nicht weiter. In der mündlichen Verhandlung fühlen sich die Betroffenen dann nochmals zum Opfer gemacht, wenn sie ohne eigenen Anwalt dem Schädiger und dessen Verteidiger sowie dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt dem Gericht gegenüber stehen und eine bloße passive Rolle als „personifiziertes Beweismittel“ einnehmen.

Mein Rat: Lassen Sie sich beraten, ob Sie im Prozeß nicht als Nebenkläger mit einem eigenen Anwalt auftreten können.

Denn für ein Opfer einer Straftat, insbesondere bei Sexualdelikten, verändert sich durch und nach der Tat das ganze Leben. Die körperlichen und gegebenenfalls auch psychischen Folgen sind mitunter weitreichend.

Hier ist man dringend auf anwaltlichen Beistand angewiesen. Dies kann durch die sog. Nebenklage erreicht werden.Durch die Nebenklage haben Sie die Möglichkeit, aus Ihrer meist sehr passiven Rolle herauszuschlüpfen und als aktiver Verfahrensbeteiligter im Strafverfahren eine Rolle zu übernehmen, welche mit vielen eigenen prozessualen Rechte ausgestattet ist.

Hier können wir Ihnen als Anwälte helfen, Ihre Opferinteressen durchzusetzen und im Rahmen des Ermittlungs- und Strafverfahrens unter anderem

- Sie in der polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmung sowie im Strafverfahren begleiten und unterstützen,
-Akteneinsicht beantragen und so den Stand des Verfahrens begleiten,
- Anträge stellen,
- erwirken, dass sich der Täter von Ihnen fernhalten muss,
-Beweisanträge stellen und den Angeklagten sowie Zeugen und Sachverständige im Rahmen des Strafverfahrens befragen sowie
- insolvenzfeste Titel erwirken.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend zu machen, wobei wir Sie gerne unterstützen. Auch können im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche bereits während des Strafverfahrens durchgesetzt werden. Dazu beraten wir Sie gerne.

Außerdem besteht in vielen Fällen auch die Möglichkeit die Kosten von Nebenklage, sowie die eines Zeugenbeistandes durch die Staatskasse finanzieren zu lassen. Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches reden wir auch hierüber gerne mit Ihnen und bewerten die Möglichkeiten.

Bewegen Sie sich also aus der rein passiven Rolle eines Zeugen im Strafverfahrens heraus und werden Sie als Opfer einer Straftat im Straftat tatsächlich wahrgenommen! Wir unterstützen Sie dabei und stehen Ihnen zur Seite! Vereinbaren Sie dazu einfach ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei und erreichen Sie uns telefonisch unter der 0281/95 99 02 67.


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