Kanzlei Christiane Claaßen, Rechtsanwältin und Notarin

Rechtsgebiete 

Hier stelle ich Ihnen die Bereiche, in denen ich tätig bin, konkret vor.  Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, wonach Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf – ich helfe Ihnen gerne weiter.

Notarin

Immobilienrecht

Nach deutschem Recht unterliegen Rechtsgeschäfte, die eine Immobilie betreffen, der notariellen Beurkundung.

Als Notarin berate ich Sie bei der Frage der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, sei es bei einem Kauf unter Privatleuten oder bei einem Kauf von einem Bauträger. 

Aber auch Schenkungen und andere Übertragungsvorgänge gehören zum Repertoire z.B. im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.

In den meisten Fällen gehören eine  entsprechende  Finanzierung und Sicherung durch eine Grundschuld dazu.

Die Bestellung oder Löschung von Dienstbarkeiten erfolgt ebenfalls über den Notar.

Wirtschaftsrecht

Ich berate bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge von Personen- und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG, Limited nach englischem Recht, OHG, KG, Mischformen dieser Gesellschaften) sowie deren Gründung und Eintragung im Handelsregister.

Auf Nachfrage berate ich Sie auch gerne bei nachfolgenden Fragen, wie z.B. bei der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen, Statusfeststellungsverfahren, etc..

Auch begleitet der Notar die Umwandlung von bereits bestehenden Gesellschaften.

Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts ist der Notar zuständig für güterrechtliche Vereinbarungen wie z.B. die Gestaltung von Eheverträgen.

Auch bei einer Trennung von Eheleuten lassen sich vielfach Streitigkeiten  - unter anderem wegen des nachehelichen Unterhalts, güterrechtlichen Ausgleichs (z.B. Zugewinnansprüche), sowie der Versorgungsausgleich und die Hausratverteilung - durch die Gestaltung einer ausgewogenen Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich regeln.  Sie können auch die Ansprüche auf Kindesunterhalt in einer notariellen Urkunde erfassen.

Der große Vorteil in einer solchen Urkunde liegt darin, dass der Notar einen Titel schaffen kann, der ohne Umwege über ein Gericht durchgesetzt werden kann.

Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts bietet der Notar eine umfassende Beratung über die gesetzliche Erbfolge als auch über die Möglichkeiten der abweichenden Gestaltung der Erbfolge durch Testament, Erbvertrag und/oder Schenkung unter Lebenden.

Hierhin gehören auch Regelungen zum Erbverzicht und / oder Pflichtteilverzicht, Verträge über Erbschaften im Ganzen u.ä..

Nach dem Erbfall wird - sofern notwendig - das Erbscheinsverfahren durch Antragstellung im Wege der notariellen Beurkundung eingeleitet.

Schaffen eines Titels

Häufig ist unbekannt, dass auch der Notar einen im Wege der Vollstreckung durchsetzbaren Titel schaffen kann, der einem Urteil, Vollstreckungsbescheid oder gerichtlichem Vergleich gleich zu setzen, aber teils deutlich kostengünstiger ist.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich hier beide Beteiligten einig sind. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren wird keiner der Beteiligten zur Teilnahme gezwungen.

Notarielle Urkunden dieser Erklärungen zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sind häufig im Bereich von Schuldanerkenntnissen angebracht. 

Verschiedenes

Wofür der Notar noch zuständig sein kann:

- Vaterschaftsanerkennungen
- Sorgerechtserklärungen
- Einleitung eines Adoptionsverfahren
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten

Allgemein: Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften.

Auch bei vereinsrechtlichen Fragen sind Sie beim Notar in der Regel gut aufgehoben.

Rechtsanwältin

Familienrecht

Während der Notar im Bereich des Familienrechts der neutrale Ansprechpartner ist, ist der Anwalt dagegen rein parteiisch für eine der Seiten. Der Notar schlichtet, der Anwalt kämpft für Sie und zwar schon direkt nach der Trennung.

Dies ist wichtig, da direkt nach der Trennung so existenzielle Fragen zu klären sind wie: Wer schuldet wem (Trennungs-) Unterhalt, wer bleibt in der Wohnung, usw.

Die Scheidung selber hat in jedem Fall durch gerichtliches Urteil zu erfolgen. Wir vertreten Sie auch vor Gericht im Rahmen der Scheidung und der anschließenden Folgesachen wie Unterhaltsansprüche der Ehegatten und Kinder, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie bei Fragen zum Gesamtschuldnerausgleich bei gemeinschaftlichen Schulden der Ehegatten.

Verkehrsrecht

Ich berate Mandanten bei Verkehrsunfällen hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Gegner und dessen Haftpflichtversicherung. Viele Mandanten wissen nicht, welche Ansprüche und in welcher Höhe ihnen zustehen. Die Versicherungen haben kein Interesse daran, Sie darauf aufmerksam zu machen, in welcher Höhe Ihnen ein Schadensersatz zusteht. Ich helfe Ihnen bei der Bezifferung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.  

Bei einem Verkehrsunfall stellt sich vielfach die Frage nach dem Verantwortlichen auch im strafrechtlichen Bereich. Ich berate und vertrete Sie als Verteidiger in den damit zusammenhängenden Straf- und Bußgeldverfahren. Dies ist besonders wichtig, da diese Verfahren Indizwirkung auch im zivilrechtlichen Bereich der Schadensabwicklung haben.

Insolvenzrecht

Im Bereich des Insolvenzrechts berate ich regelmäßig auf Schuldnerseite. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Ver-meidung einer Insolvenzantragstellung. Sollte dies jedoch nicht möglich oder nicht zweckmäßig erscheinen, kann die Beantragung einer Insolvenz der richtige Weg sein.

Die Insolvenz allein hilft dem Schuldner aber nicht. Wichtig ist es vielmehr, dem Schuldner die Wege der sogenannten Restschuldbefreiung aufzuzeigen. Denn nur die Restschulbefreiung ist der Weg zur endgültigen Entschuldung.

Vielen ist dabei nicht bekannt, dass das Insolvenzverfahren und das Restschuld-befreiungsverfahren zwei unterschiedliche Verfahren sind.

Ich stehe Ihnen hier in beiden Verfahren zur Seite.

Arbeitsrecht

Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gerichtlich und außer-gerichtlich.

Auf der Seite des Arbeitgebers helfe ich bei der Formulierung von Kündigungen, Abmahnungen, Betriebsvereinbarungen, Arbeits- und  Aufhebungsverträgen, Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, etc..

Auf der Seite des Arbeitnehmers übernehme ich die Interessenvertretung im Rahmen von Kündigungsschutz-klagen, Klagen auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte, Klagen auf Zahlung von Lohn und Gehalt, u. ä..


Erbrecht

Neben der umfassenden Beratung über die gesetzliche Erbfolge berate ich auch in Fragen der Gestaltung der Erbfolge durch Testament, Erbvertrag und/oder Schenkung unter Lebenden.

Auch die weiteren Aspekte der Erbfolge wie z.B. die Entstehung und die Geltendmachung von Pflichtteils-ansprüchen von übergangenen Erben sind ein wichtiger Teil der Beratungs-praxis.
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